AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haustechnik Degenhardt GmbH
Stand: Oktober 2025
I. Allgemeines Maßgebliche Vertragsgrundlage für den von Haustechnik Degenhardt (im Folgenden „Unternehmer“) auszuführenden Auftrag des Verbrauchers (im Folgenden „Auftraggeber“) sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Angebote und Unterlagen Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Unternehmers dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags hat der Verbraucher die Unterlagen einschließlich Kopien auf Verlangen des Unternehmers unverzüglich herauszugeben. Bei von ihm verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Verbraucher auf Schadensersatz.
III. Preise 1. Für vom Unternehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitteilt. 2. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasseranschluss dem Unternehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 1
IV. Zahlungsbedingungen und Verzug 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Alle Zahlungen sind ohne Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat. 2. Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
V. Abnahme bei Werkvertrag Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme (z. B. Baustellenheizung). Im Übrigen gilt § 640 BGB.
VI. Haftung auf Schadensersatz Der Unternehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur: - bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selbst, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung, - bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, - im Falle der Übernahme einer Garantie, - nach dem Produkthaftungsgesetz, - bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. 2
VII. Mängelrechte – Verjährung 1. Herstellerangaben (z. B. Haltbarkeitsgarantien) werden nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages. 2. Mängelansprüche verjähren bei Bauwerksarbeiten in fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs.1 Nr.2 BGB). 3. Bei Reparatur-, Ausbesserungs- oder kleineren Umbauarbeiten ohne wesentliche Bedeutung beträgt die Verjährung ein Jahr (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). 4. Von der Mängelbeseitigungspflicht ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Gewaltanwendung oder normale Abnutzung. 5. Verweigert der Verbraucher schuldhaft den Zugang zur Mängelbeseitigung oder liegt objektiv kein Mangel vor, hat er die entstandenen Kosten zu ersetzen.
VIII. Versuchte Instandsetzung Ist eine Reparatur aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegen, nicht durchführbar, hat der Verbraucher die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
IX. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behält sich der Unternehmer das Eigentum an gelieferten Gegenständen vor.
X. Alternative Streitbeilegung Der Unternehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Widderrufbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Haustechnik Degenhardt GmbH
Schwaighausen 24
91599 Dentlein am Forst
Telefon: 09855 / 97 39 020
E-Mail: info@ht-degenhardt.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben,
es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Besonderer Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben
und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie uns dazu ausdrücklich
aufgefordert und gleichzeitig Ihre Kenntnis bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger
Vertragserfüllung durch uns Ihr Widerrufsrecht verlieren.
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Kontakt
Tim Degenhardt
Geschäftsführer